Anforderungen und Vorschriften

Allgemeine Anforderungen

  • Die MSE-200A muss als Teil einer entsprechend EU-zertifizierten Schlachtstätte vom am Einsatzort zuständigen Veterinäramt zugelassen sein
  • Am jeweiligen Einsatzort muss ein Stromanschluss 400V/16A vorhanden sein
  • Die Bedienung muss durch eine von uns eingewiesene Person vorgenommen werden
  • Ein Sachkundenachweis (gem. Tierschutz-Schlachtverordnung) wird benötigt, um die eigentliche Schlachtung durchzuführen
  • Rinder müssen an ein Fressgitter gewöhnt sein

Vorgaben des Ministeriums für Ländlichen Raum

Die MSE-200A erfüllt die Anforderungen des AFFL-Umlaufbeschlusses 2017-VI zur
mobilen Schlachtung vollumfänglich und kann damit als Teil eines Schlachthofes
nach Art. 4 Abs. 2der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 i. V. m. Art. 31 der Verordnung
(EG) Nr. 882/2004 zugelassenen werden. (Erlass v. Februar 2018)
Dieser Erlass gilt übrigens bundesweit.

  • Die Entblutung mittels Bruststich muss in einem geschlossenen Raum stattfinden.
  • Der Vorgang vom Betäuben bis einschließlich der Entblutung muss im Zeitraum von max. 60 Sekunden stattfinden.
  • Der Vorgang vom Betäuben bis zur Ausweidung etc. in einer entsprechend EUzertifizierten Schlachtstätte muss im Zeitraum von maximal 60 Minuten stattfinden


 Das mobile Schlachtmodul MSE-200A entspricht allen einzuhaltenden gesetzlichen Vorschriften und Normen.

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